Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Das Unternehmen:

Hotel DER LINDENHOF
Lange-Lührmann Gotha OHG
Schöne Aussicht 5
99867 Gotha

(nachfolgend das Unternehmen genannt)

trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Kontaktdaten des Reiseveranstalters (nachfolgend das Unternehmen genannt)

Hotel DER LINDENHOF
Lange-Lührmann Gotha OHG
Schöne Aussicht 5
99867 Gotha
Telefon: +49 (0) 3621 – 77 20
Telefax: +49 (0) 3621-772-410
E-Mail: info@der-lindenhof-gotha.de
Telefonnummer für Notfälle: +49 (0) 3621 – 77 20

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Die wichtigsten Rechte des Reisenden einer Pauschalreise sind:

  • Die Reisenden erhalten eine Notfall-Telefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle
  • Die Reisenden können die Pauchalreise bis 2 Wochen vor Reiseantritt auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z.B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und in
  • jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Behält sich das Unternehmen das Recht auf Preiserhöhung vor, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise abagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintreten außergewöhnlicher Umstände ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden jederziet gegen Zahlung einer angmessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andre Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Das Unternehmen leistet dem Reisenden Beistand wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Unternehmens werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Unternehmens  oder, sofern einschlägig, des Reisemittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Unternehmen hat für den Fall von Anzahlungen eine Insolvenzversicherung mit AXA Versicherung AG, Vermögensschadenhaftpflicht, Kompetenz-Center, Postfach 92 01 14, 51151 Köln.
    Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des Unternehmens verweigert werden.

Information zu Pass- und Visaerfordernissen für das Reiseland Deutschland finden Sie hier beim Auswärtigen Amt.

Information zum Rücktritt des Reisenden

Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises 6 Monate vor Reisebeginn fällig. Diese beträgt bei Gourmetreisen 20 %  vom Reisepreis. Bei anderen Pauschalreisen, die im Hotel DER LINDENHOF stattfinden ist keine Anzahlung fällig.

Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich das Unternehmen vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen dem Reisenden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird das Unternehmen seinen Schaden dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.

Hinweis auf Reiserücktrittskostenversicherung

Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihrer Reise aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners Hanse-Merkur. Hier können Sie direkt eine Stornierungsversicherung abschließen.

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